«AGB's:
- Handelt es sich um eine GEMA- pflichtige Veranstaltung, ist diese prinzipiell vom Veranstalter zu entrichten!
- Die oben aufgelisteten Preise gelten für Veranstaltungen, die 4 Wochen vor Veranstaltungstermin angefragt bzw. zugesagt wurden und sind mit 50% des Veranstaltungspreises anzuzahlen. Bei kurzfristigeren Anfragen ist eine Extragebühr von 100€ zu entrichten.
- Wird die Veranstaltung seitens des Veranstalters 14 Tage vorm Veranstaltungstermin storniert, wird die Anzahlung vom DJ nicht zurückerstattet.
- Bei unvorhersehbarem bzw. krankheitsbedingten Ausfall des DJs wird die Anzahlung dem Veranstalter in voller Höhe zurückerstattet.
- Der Restbetrag ist spätestens am Veranstaltungstag nach erfolgreichem Soundcheck zu entrichten.
- Der DJ ist in der Ausgestaltung des Programms und der Darbietung grundsätzlich frei von kunstbezogenen Weisungen des Veranstalters. Bestandteil des Vertrages ist das Vorabgespräch bzw. der Musikfragebogen, der mind. 2 Wochen vor Veranstaltung dem DJ vorliegen muss
- Die Zahlung der Gesamtvergütung ist auch dann vorzunehmen, falls der DJ mit seiner Darbietung bei Veranstalter oder Publikum nicht so ankommen sollte, wie dies erhofft oder erwartet wurde.
- Gage: Es gelten die in der Preisliste aufgeführten Preise und deren Voraussetzungen.
- Ab einer einfachen Wegstrecke von 100km ist dem DJ auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit für inkl. Frühstück mit versichertem Parkplatz nahe des Veranstaltungsortes zur Verfügung zu stellen. Die Kosten trägt der Veranstalter. Die Hotelanschrift ist mind. 2 Wochen vor Veranstaltungstermin mitzuteilen.
- Der Auftrittsort muss mind. 3 Stunden vor Einlass des Publikums zum Aufbau der PA und zum Soundcheck zugänglich sein. Bei Beginn des Aufbaus muss ein Hauselektriker, oder eine mit den Stromanschlüssen im Veranstaltungsraum vertraute Person anwesend sein.
- Dem DJ muss genügend Platz zur Verfügung gestellt werden, um sein Equipment aufzubauen.
- Der Veranstalter stellt dem DJ und seiner Begleitung (falls anwesend) genügend Getränke und eine warme Mahlzeit.
- Es zählt allein der schriftliche Vertrag. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
- Der Veranstalter muss bei Vertragsabschluss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
- Bei Vertragsbruch zahlt der Schuldige eine Konventionalstrafe in Höhe von 600€.